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D&O Versicherung2017-12-14T09:40:21+01:00

DIRECTORS & OFFICERS LIABILITY

Sich ständig ändernde Vorschriften, die wachsende Bedeutung des „Shareholder Value“ sowie eine steigende Sensibilität von Öffentlichkeit und Medien führen dazu, dass Manager zunehmend persönlich für vermeintliche Fehler haftbar gemacht werden. Dabei können Entscheidungen, die sich heute als richtig darstellen, aufgrund sich ändernder Umstände ex-post betrachtet als vorwerfbares Fehlverhalten gewertet werden. Ob in der Produktentwicklung oder der Personalauswahl – Fakt ist: Die Grenze zwischen unternehmerischem Risiko und Pflichtverletzung kann rasch überschritten werden. Manager haften bei schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen persönlich unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, weshalb ein umfassender Versicherungsschutz unverzichtbar ist.

TYPISCHE SCHADENSBEISPIELE

  • Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits

  • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen

  • Übernahme der Vermögensschäden

  • Innen- und Außenhaftung (Anspruch vom eigenen Unternehmen oder von Dritten)

  • Aufsichtsrat

  • Vorstand

  • Leitende Angestellte

IIB - Roland Pedak

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DR. ROLAND PEDAK, LL.M.

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