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Antidiskriminierungs-Versicherung2018-01-22T12:47:38+01:00

VERSICHERUNG BEI KLAGEN WEGEN DISKRIMINIERUNG

Mitarbeiterklagen sind heute keine Seltenheit mehr und auf Grund der zunehmenden rechtlichen Harmonisierung der Gleichbehandlungsgesetze innerhalb der EU wird dieses Risiko zukünftig noch größer werden. Die Häufigkeit von Klagen wegen Diskriminierung ist dementsprechend hoch, dabei werden jedoch nicht nur handelnde Personen zur Verantwortung gezogen, sondern häufig muss sich der Arbeitgeber wegen mangelnden Einschreitens verantworten, das heißt, weil er im Vorfeld nicht alles unternommen hat, um rechtswidrige Handlungen zu unterbinden.
Nicht nur international tätige Unternehmen sollten sich daher finanziell gegen die Risiken absichern, die im Zusammenhang mit Mitarbeiterklagen stehen. Denn jene Gründe, die Mitarbeitern Anlass für Klagen geben, sind vielfältig wie zum Beispiel: Ungerechtfertigte Kündigung, Benachteiligung, Diskriminierung, Vergeltungsmaßnahme, sexuelle oder sonstige Belästigung, Beleidigung oder üble Nachrede, Verletzung der Privatsphäre etc.

TYPISCHE SCHADENSBEISPIELE

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

  • Übernahme von begründeten versicherten Ansprüchen

  • Notfallkosten für Verteidigung (unverzüglich notwendige Verteidigungsmaßnahmen durch einen Rechtsvertreter)

  • Forensische Dienstleistung

  • Kostenübernahme vor Eintritt des Versicherungsfalls

  • Strafrechtsschutz

  • Kostenübernahme bei Rufschädigung sowie Firmenstellungnahme

  • Kosten für die negative Feststellungsklage zur Abwehr eines Vorwurfes

  • Abwehr von Bußgeldern und Geldstrafen

  • Das Unternehmen selbst

  • Mitglieder der Geschäftsführung

  • Beaufsichtigende Organe

  • Die Arbeitnehmer

IIB - Roland Pedak

IHR ANSPRECHPARTNER:
DR. ROLAND PEDAK, LLM.

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500.000 €

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